Für den größten Teil der Menschheitsgeschichte war Vergessen der Normalfall und Erinnern die mühsame Ausnahme. Die Digitalisierung hat dieses Verhältnis umgekehrt: Speichern kostet praktisch nichts, Löschen erfordert eine bewusste Entscheidung. Das Marktforschungsinstitut IDC prognostizierte schon vor Jahren ein Anwachsen der weltweit erzeugten Datenmenge auf 175 Zettabyte bis 2025. Doch die eigentliche Zäsur liegt nicht in der Speicherung. Sie liegt in der Verfügbarkeit des Gespeicherten. Künstliche Intelligenz macht aus dem toten Archiv ein lebendiges Gedächtnis: Jedes Foto, jede Äußerung, jeder Datensatz, der je digitalisiert wurde, ist nun nicht nur vorhanden, sondern auffindbar, kombinierbar, auswertbar. In Sekunden.

Europa hat auf die erste Umkehrung eine frühe Antwort gefunden. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google im Jahr 2014 und mit Artikel 17 der DSGVO existiert ein Recht auf Vergessenwerden. Man kann es als bürokratisches Konstrukt belächeln, es aber auch für eine zivilisatorische Errungenschaft halten: die rechtliche Anerkennung, dass ein Mensch mehr ist als die Summe seiner archivierten Momente.

Nur: Die KI unterläuft dieses Recht technisch. Große Sprachmodelle speichern keine Einträge, die man löschen könnte, sondern statistische Muster in Milliarden von Parametern. Der Europäische Datenschutzausschuss kam 2024 in einem Bericht zur Umsetzung der Betroffenenrechte zu einem ernüchternden Befund: Wirklich entfernen lässt sich ein personenbezogenes Datum nur durch vollständiges Neutraining des Modells, was bei großen Modellen de facto unmöglich ist. Das Forschungsfeld des sogenannten Machine Unlearning, das Modellen gezieltes Vergessen beibringen soll, steckt in den Anfängen und kann bislang keine Garantien geben. Das Recht auf Vergessenwerden besteht fort. Aber seine Erfüllbarkeit hat sich verflüchtigt.