Seit 20. August ist mein Buch „Die Selbstsetzung des Menschen. Eine philosophische Gebrauchsanweisung für unsere Gesellschaft im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz“ erhältlich, und in dieser Reihe stelle ich es Woche für Woche Kapitel um Kapitel vor. Heute geht es um das elfte Kapitel mit dem Titel „Roboterrechte“.

Die Kapitel davor haben Intelligenz, Verstehen, Bewusstsein und Leben geprüft, und keiner dieser Begriffe hat ausgereicht, um einer Maschine ihre Rechte abzusprechen. Das elfte Kapitel zeigt, dass die Wirklichkeit auf das Ende dieser Debatte gar nicht wartet.

Die These dieser Woche

Die Rechte der Maschine wachsen leise heran, in Parlamentsbeschlüssen und Staatsakten, zuletzt sogar in einem Anwaltsmandat. Und der bisher ernsthafteste Versuch, Roboterrechte ohne den Umweg über das Bewusstsein oder Vernunfgbegabtheit zu begründen, würde das Fundament unserer Menschenrechte gleich mit abtragen.