Am 2. August 2026 hat Europa begonnen, seine KI Verordnung durchzusetzen. Sieben Wochen zuvor hatte das Europäische Parlament mit 423 zu 57 Stimmen beschlossen, den Teil davon um sechzehn Monate zu verschieben.

Die These dieser Woche: Regulierungsmacht ohne Produktionsmacht ist geliehene Souveränität. Wer nur die Nutzung einer Technologie ordnet, ihre Entstehung aber nicht ermöglicht, entscheidet nicht über den Ausnahmezustand, und ist damit nur scheinbar Souverän.

Was seit Anfang August gilt, ist die Transparenzpflicht des Artikels 50 des EU AI Acts. Wer mit einer Maschine spricht, muss es erfahren. Wer ein synthetisches Bild sieht, soll es erkennen können. Gleichzeitig sind die Aufsichtsbefugnisse in Kraft getreten, die nationalen Marktüberwachungsbehörden und dem AI Office in Brüssel den Zugriff auf Systeme, Unterlagen und Geschäftsmodelle erlauben, gestützt auf ein Sanktionsregime, das bis zu sieben Prozent des weltweiten Umsatzes reicht. Das ist keine kleine Sache. Es ist eine der bemerkenswertesten Kompetenzausdehnungen, die sich die Union in den letzten zwei Jahrzehnten selbst zugesprochen hat.